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Aufbau und Organisation des GAEB

Der GAEB ist seit dem 01. Januar 2005 im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) als Hauptausschuss eingegliedert. Die Grundlagen der Arbeit des GAEB sind in der Satzung des DVA verankert.

Der HA GAEB trifft grundsätzliche Entscheidungen zur Arbeit des GAEB gemäß der zu Grunde liegenden Arbeitsanleitung des GAEB.
Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung des DVA berufen.

Die Mitglieder des HA GAEB setzen sich zusammen aus Vertretern der ordentlichen und außerordentlichen DVA-Mitglieder. Darüber hinaus sind die Leiter der Arbeitsgruppen stimmberechtigte Mitglieder im HA GAEB. Zu Beratungen des Hauptausschusses können auch Sachverständige und/oder Gäste hinzugezogen werden.

Zu den ordentlichen Mitgliedern des DVA zählen:

  • Auf Arbeitgeberseite:

Institutionen, die als oberste Bundes- oder Landesbehörden, bzw. in sonstiger diesen vergleichbarer Organisationsform oder als bundesweit tätigeSpitzenverbände unmittelbar an der Vergabe von öffentlichen Bauleistungen beteiligt sind (Bundes-, Landesministerien und kommunale Spitzenverbände)

  • Auf Auftragnehmerseite:

Bundesweit tätige Institutionen, die als Spitzenorganisation die Interessen der Auftragnehmer im Bereich des öffentlichen Bauauftragswesensvertreten

Als außerordentliche Mitglieder können in den DVA bundesweit tätige Institutionen aufgenommen werden, die sich in ihrem Aufgabenbereich mit dem Bauvergabe- und Bauvertragswesen oder der Rationalisierung im Bauwesen mittels der elektronischen Datenverarbeitung befassen.

Die Geschäftsstelle ist im Geschäftsbereich des für das Bauen zuständige Bundesministerium beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn angesiedelt.

Die Mitarbeiter der GAEB Geschäftsstelle überwachen die Ausführung der von dem HA GAEB gefassten Beschlüsse und koordinieren die Arbeit der Gremien des Hauptausschusses.

Infos zu Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen koordinieren die Belange der ihnen zugeordneten Gremien und erarbeiten Beschlussvorlagen für den HA GAEB. Sie entscheiden auch über Fragen, zu denen in den zugeordneten Arbeitskreisen und Projektgruppen kein Einvernehmen erzielt werden konnte.

Die Arbeitsgruppe 0 behandelt die Grundsatzangelegenheiten der GAEB-Arbeit.

Sie erarbeitet Strategien und bereitet Beschlüsse für den HA GAEB vor.

Die Arbeitsgruppen 1 bis 3 koordinieren die Aufstellung, Fortschreibung und Pflege der Leistungsbereiche von STLB-Bau und steuern die Facharbeitskreise.

  • Arbeitsgruppe 1 – Hochbau
  • Arbeitsgruppe 2 – Ingenieur-, Landschafts- und Gleisbau
  • Arbeitsgruppe 3 – Technische Gebäudeausrüstung

Die Arbeitsgruppe 7 koordiniert die Aufstellung, Fortschreibung und Pflege der Leistungsbereiche 600 bis 699 von STLB-BauZ.

Die Arbeitsgruppe 13 behandelt Grundsatzangelegenheiten zum GAEB Datenaustausch.

Sie erarbeitet normative Regelungen zum Aufbau des Leistungsverzeichnisses und zum elektronischen Austausch von strukturierten Fachinformationen zum Bauvertrag (GAEB-DA).

Die Arbeitsgruppen 0 und 13 haben wegen der Vielfältigkeit ihrer Aufgaben die Möglichkeit Projektgruppen einzurichten. Im Gegensatz zu den Facharbeitsgruppen und -kreisen arbeiten diese projektorientiert.

Die Arbeitskreise der Leistungsbereiche 000 bis 099 erarbeiten und pflegen standardisierte Texte für die Beschreibung von Bauleistungen nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Normengerecht
  • VOB-gerecht
  • Produktneutral

Die Arbeitskreis-Mitglieder beobachten regelmäßig die bauliche Entwicklung am Markt, sammeln und werten einschlägige Normen, Regelwerke, Vorschriften sowie Kundenanregungen aus. Sie beraten für die jeweils aktuellen Versionen von STLB-Bau Änderungs- und Ergänzungsvorschläge und setzen diese um.