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FAQ – STLB-Bau Anwendung

Der Vertrag, der mit den auf der VOB basierenden Teilleistungsbeschreibungen zustande kommt, ist in seiner Natur ein Werkvertrag im Sinne des BGB. Dieser hat den Erfolg der beschriebenen Leistung zum Gegenstand. „BGB § 631 Werkvertrag, Hauptpflichten
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.“
Sofern im Bauvertrag die VOB vereinbart wird, behält auch diese den werkvertraglichen Charakter des Vertrages bei. Aus ihr geht hervor, dass in den Leistungsbeschreibungen nur der Erfolg einer Bauleistung (§1 VOB/A: „Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird“) beschrieben wird. Durch §1 Nr. 1 Satz 2 VOB/B wird mit der VOB/B auch die VOB/C im Vertrag vereinbart. Damit müssen die dort genannten Nebenleistungen erbracht und nicht besonders aufgeführt werden.“
Das STLB-Bau orientiert sich an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der VOB/C. Grundsätzlich ist daher auch im STLB-Bau die gebrauchsfertige Leistung beschrieben. Dies bedeutet, dass regelmäßig die fertige Leistung erwartet wird. Eingeschlossen sind somit auch die Lieferung der Stoffe nach VOB/C ATV DIN 18.299 und alle Tätigkeiten wie herstellen, montieren, anschließen usw., die zur restlosen Erfüllung der Leistung gehören, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt sind.

Die Entsorgung und Deponierung von belastetem und unbelastetem Abfall – STLB-Bau LB 087 – ist nachweispflichtig (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).
Diese Stoffe bleiben bis zur sachgemäßen Entsorgung Eigentum des Auftraggeber (AG), der für die Entsorgung von belasteten Stoffen verantwortlich ist. Er muss in einem besonderen Vertrag die Entsorgungsleistung beschreiben und darf sie nur an Firmen mit entsprechender Sachkunde vergeben. Hier besteht Nachweispflicht für den AG.

Besondere Leistung nach der ATV DIN 18 299 ist: Entsorgen von Abfall über die Leistungen nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 hinaus (4.11.11 = Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, 4.1.12 = Bagatellregelung für Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers)
Auszug aus Hinweise zur ATV DIN 18 299: Sind größere Mengen nicht schadstoffbelasteten Abfalls als 1 m³ zu erwarten, ist in der Leistungsbeschreibung eine selbstständige Ordnungszahl (Position) vorzusehen.

Das Kurztext-Leistungsverzeichnis dient ausschließlich der Kurzansprache von Teilleistungen, damit z.B. für die Rechnungslegung die Positionen untereinander unterschieden werden können.

Die Facharbeitskreise des GAEB geben Beschreibungsmerkmale vor, aus denen der standardisierte Kurztext gebildet wird.
In der alten Version STLB-Bau XML V2 kann der Nutzer über den mit „KT“ gekennzeichnete Schalter hinter den Kurztexten die vorgegeben Beschreibungsmerkmale abwählen bzw. weitere hinzu wählen. (Hinweis: Diese Funktion entfällt bei der Neuen Version STLB-Bau)

Ja, die VOB lässt dies auch in Ausnahmefällen zu.
Wenn eine solche Angabe erforderlich wird, muss der Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet werden.

STLB-Bau enthält standardisierte, VOB-gerechte Texte, die automatisiert weiterverarbeitet und somit von allen Partnern ausgewertet werden können. Dies ist nur möglich, wenn keine freien, benutzerindividuellen Texte in STLB-Bau-Beschreibungen zugelassen werden. Darüber hinausgehende notwendige Ergänzungen durch Textergänzungen sind im STLB-Bau vorgesehen, z.B. bei der Erzeugnisangabe oder der Angabe in den Ausprägungen „Ausführungsunterlagen“ oder „Einzelbeschreibung“. Häufig genutzte individuelle Ausschreibungstexte können über Kundenanfragen als Vorschläge für standardisierte Ausprägungen eingebracht werden und stehen nach der fachlichen Redaktion durch die GAEB-Facharbeitskreise in den Updates zur Verfügung.

Ja.
STLB-Bau ermöglicht eine problemlose Ergänzung und Änderung bereits zusammengestellter STLB-Bau-Texte, wobei immer der fachliche Kontext des Gesamttextes überprüft wird.

In der alten Version STLB-Bau XML V2 können mit den Funktionen „Bezugs-“ und „Wiederholungsbeschreibung“ in der Positionsliste des Programms die Leistungstexte verkürzt dargestellt und bei Bedarf wieder in eine Langtext-Form zurückgeführt werden.

Die Information, dass ein Text nicht vollständig ist, wird seitens STLB-Bau an AVA mit übergeben. Ob das Anwenderprogramm eine Auswertung oder Kennzeichnung vornimmt, obliegt dem Softwarehersteller.

Wenn in einigen Bereichen technische Aussagen für die fachliche Stimmigkeit nicht zwingend erforderlich sind, bietet STLB-Bau die Option „ohne Angabe“ zu wählen.

Der identifizierende Schlüssel – notwendig für weitere Auswertungen – wird nur als interner Schlüssel von STLB-Bau an das weiterverarbeitende Fachprogramm (AVA) übergeben.
Aufgrund der Schlüsselgröße wäre eine Darstellung auf dem Papier unübersichtlich. Es ist daher durchaus ausreichend, wenn sie im Datenaustausch mit übergeben werden.

„TA“ = Textergänzung Ausschreibender
Hier muss der Ausschreibende Textergänzungen vornehmen.
„TB“ = Textergänzung Bieter
Hier muss der Bieter Ergänzungen vornehmen, z.B. Produktangabe.

Standardbeschreibungen sind allgemene projektgebundene Hinweistexte/vertragliche Regelungen, die an jeder Stelle des Leistungsverzeichnisses, außer innerhalb einer Teilleistung, stehen dürfen. Ihnen werden im Leistungsverzeichnis weder Ordnungszahl (OZ) noch Preis zugeordnet.
Standardbeschreibungen, die für mehrere Leistungsbereiche gelten, sind im LB 099 zusammengefasst. Fachspezifische Standardbeschreibungen sind in den Fach-LB enthalten.

Die Favoritenliste ermöglicht dem Nutzer einmal gebildete Texte als ganzes abzuspeichern, um sie zu einem späteren Zeitpunkt als ganzes wieder aufrufen zu können. Diese neue Favoritenliste im STLB-Bau kann also vormals gefertigte Texte jeder Zeit mit allen Inhalten und Funktionen des STLB-Bau wieder nutzbar machen.
Jeder gebildete Text kann über eine Funktion in die Favoritenliste kopiert werden. Ebenso kann jede GAEB-DA XML-Datei auch als Favoritenliste importiert und die darin enthaltenen STLB-Bau Positionen als Favoriten ggf. aktualisiert und weiterverarbeitet werden.
Die Sortierung/Strukturierung der Texte erfolgt wahlweise nach Leistungsbereichen oder nach der DIN 276-1, Ausgabe 2006-10.
Während der LV-Erstellung können auch aus der Positionsliste heraus ein oder mehrere Favoriten mit /ohne eigenes Schlagwort in die aktuelle Favoritenliste kopiert werden. Auf dem persönlichen Rechner werden die abgelegten Leistungstexte verwaltet und können als GAEB-DA XML-Datei exportiert werden.
Die Favoritenliste ist arbeitsplatzbezogen. Jeder Arbeitsplatz – auch im Netzwerk – kann also seine eigene Favoritenliste nutzen. Die gemeinsame Nutzung einer Favoritenliste von mehreren Arbeitsplätzen im Netzwerk erfolgt über die Verteilung der GAEB-DA XML-Dateien, die dann an jedem Arbeitsplatz eingelesen werden können.
Beim Update von STLB-Bau bzw. beim Versionswechsel bleiben die persönlichen Favoritenlisten erhalten. Eine Funktion prüft auf Aktualität mit dem zur Zeit installierten STLB-Bau.

Vermutlich ist in diesem Fall eine Sicherheitseinstellung des Internet-Explorers deaktiviert.
Die erforderliche Einstellung nehmen Sie wie folgt vor:
Öffnen Sie den Internet-Explorer. Klicken Sie um Menü auf „Extras“ und dann auf „Internetoptionen“.
Hier wählen Sie den Reiter „Sicherheit“ und klicken nun auf „Stufe anpassen“. In dem Feld suchen Sie den Eintrag „Lokalen Verzeichnispfad beim Hochladen von Dateien auf einen Server einbeziehen“ und setzen den Punkt vor dem Feld „Aktivieren“. Nach einem Neustart des Internet-Explorer können nun GAEB-Dateien in die Favoritenliste importiert werden.
Wenn Ihr PC Teil eines Netzwerks ist, kann es sein, dass Ihr Systemadministrator bestimmte Einstellungen deaktiviert oder entfernt hat, dass also z. B. der Reiter „Sicherheit“ für Sie gar nicht sichtbar ist. Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an Ihren Systemadministrator.

Mit der „Einzelbeschreibungs-Nr – Ausschreibender“ können Bezüge zwischen einer Teilleistung  und einer Anlage des gleichen LV`s hergestellt werden, in der die geforderte Leistung ausführlicher erklärt oder zeichnerisch dargestellt wird z.B. „Anlage 12“ oder „Systemskizze Nr. 15“.

Ja, durch Einlesen in die Favoritenliste. Eine Funktion prüft auf Aktualität mit dem zur Zeit installierten STLB-Bau.

STLB-Bau unterstützt Sie bei der Bildung fachlich stimmiger Beschreibungen von Teilleistungen, d.h. unter ‚Auswahl‘ werden Ihnen in blauer Farbe nur Ausprägungen angeboten, die nicht im Widerspruch zu bereits getroffenen Angaben stehen.
Die nicht mehr erlaubten Ausprägungen werden ebenfalls, jedoch grau gefärbt, angezeigt. Wählen Sie eine solche, löscht STLB-Bau automatisch die bereits ausgewählten Ausprägungen, die mit der neuen Auswahl nicht mehr übereinstimmen. Die so gelöschten Angaben werden noch bis zum nächsten Arbeitsschritt unter ‚Gelöschte Ausprägungen/Textergänzungen‘, einer eigenen Rubrik unter ‚Ergebnis‘ angezeigt.

Anregung zum Positionstext können mit dem Schalter Anregungen oder Fragen zum Positionstext im STLB-Bau per Mail an die Hotline automatisiert weitergegeben werden. Dieses können Hinweise zum Textangebot oder zu fehlenden Daten sein, die dann an den zuständigen Facharbeitskreis des GAEB weitergeleitet und behandelt werden. Hierfür öffnet STLB-Bau ein Formular, wobei der gewählte Positionstext automatisch zweimal mit in das Textfeld übernommen wird. Der eine, damit Sie direkt im Text Änderungen vornehmen können, der andere als Original zum Vergleich. Das Ergebnis der Anregung wird nach der Behandlung im Facharbeitskreis dem Kunden mitgeteilt.

Schlagworte sollen in gewissen Situationen den Einstieg in STLB-Bau erleichtern. Im STLB-Bau wurde ein sehr umfangreiches Schlagwortverzeichnis eingestellt. Wenn Sie in der Schlagwortsuche ein beliebiges Schlagwort mit mindestens drei Buchstaben eingeben, weist Sie das Programm auf die Leistungsbereiche hin, in denen dieses Schlagwort vorkommt.