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Mit STLB-Bau stehen Ihnen standardisierte Beschreibungen von Bauleistungen für Ihre Ausschreibung von Neubau-, Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. In wenigen Schritten können Sie vollständige, technisch stimmige Texte für ein VOB-gerechtes Leistungsverzeichnis erstellen.

Schon seit den 1970er Jahren sind die Beschreibungen von Bauleistungen des GAEB die Sprachregelung aller am Bau Beteiligten. Seit 1996 stellt der GAEB diese – unter Herausgabe von DIN – mit STLB-Bau als dynamisches digitales Werkzeug zur Verfügung, das umfassende, anwenderfreundliche Möglichkeiten für ein fachgerechtes und wirtschaftliches Arbeiten bietet.

Die Akzeptanz von STLB-Bau basiert auf der Neutralität und Unabhängigkeit der Mitarbeiter, die in den paritätisch besetzten Fachgremien des GAEB ihr Fachwissen einbringen und so die redaktionellen Inhalte von STLB-Bau erstellen und aktualisieren. Grundlage dieser Arbeit bilden die VOB und die gültigen DIN-Normen.

Aufgrund der eindeutigen Schlüsselnummern der STLB-Bau-Texte ist eine Verknüpfung mit Inhalten weiterer Anwendungen möglich, bspw. Kostendaten, Bauproduktinformationen oder Bauteilen in Bauwerksinformationsmodellen (BIM).

  • STLB-Bau ist anwenderfreundlich

Funktionen wie Stichwort- bzw. Normensuche und das unkomplizierte Hinzufügen bzw. Ersetzen von Textbausteinen machen STLB-Bau zu einem dynamischen System.

  • STLB-Bau reduziert Ausschreibungsfehler

Fachliche Unstimmigkeiten innerhalb von Leistungsbeschreibungen werden durch interne Regeln weitestgehend ausgeschlossen.

  • STLB-Bau ist VOB-gerecht

Durch die Zugehörigkeit des GAEB zum Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA), dem Verfasser der VOB, stehen dem GAEB  immer aktuelle Informationen zur Aktualisierung und Auslegung der VOB zur Verfügung.

  • STLB-Bau ist normenaktuell

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit DIN Deutsches Institut für Normung e. V. werden neue und geänderte Normen zeitnah in STLB-Bau eingearbeitet.

  • STLB-Bau wird halbjährlich aktualisiert

STLB-Bau ist bei Ausschreibungen von Bundeshochbaumaßnahmen verpflichtend einzusetzen. Dies ist im Einführungserlass des für das Bauen zuständigen Bundesministeriums vom 03.08.1998 und in den Folgeerlassen sowie im Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes geregelt.

Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes: VHB

Bei der Aufstellung der STLB-Bau-Texte wird vorausgesetzt, dass VOB Teil B und Teil C der VOB Bestandteile des Bauvertrages sind. Deshalb wird aus diesen Teilen der VOB, zur Vermeidung von Wiederholungen oder Widersprüchen, grundsätzlich nicht zitiert.