GAEB Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen

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Arbeitsgruppen / Facharbeitskreise

   

Die Arbeitsgruppen koordinieren die Belange der ihnen zugeordneten Gremien und erarbeiten Beschlussvorlagen für den HA GAEB. Sie entscheiden auch über Fragen, zu denen in den zugeordneten Arbeitskreisen und Projektgruppen kein Einvernehmen erzielt werden konnte.

Auf den turnusgemäß stattfindenden Sitzungen berichten die Leiter über Aktivitäten und Beschlüsse des Hauptausschusses. Vertreter der Geschäftsstelle berichten über aktuelle, allgemeine und übergreifende Themen. Somit ist gewährleistet, dass allen Arbeitskreis-Leitern der zugehörigen Gremien oder deren Vertretern der gleiche Informationsstand gegeben ist. Die Arbeitskreis-Leiter der zugehörigen Gremien informieren entsprechend ihre Arbeitskreis-Mitglieder.

Jede Arbeitsgruppe kann nach Einzelfallbedürfnis Arbeitskreise und ad-hoc-Gremien bilden.

Arbeitsgruppe 0 - Grundsatz

Die Arbeitsgruppe 0 behandelt die Grundsatzangelegenheiten der GAEB-Arbeit:

  • Erarbeiten von Strategien
  • Vorbereiten von Beschlüssen für den Hauptausschuss GAEB
  • Aufstellen und Pflegen der Arbeitsanleitung und den Regeln zum Aufstellen des STLB-Bau
  • Erarbeiten von Grundlagen zur Weiterentwicklung der Textspeicher
  • Vorbereiten der Herausgabe der STLB-Bau-Updates durch Prüfung der Programmfunktionen und erarbeiten von Textbeilagen

Sie kann einzelne Aufgaben zur Beschlussvorbereitung an Projektgruppen deligieren.

Sie setzt sich zusammen aus den Leitern der Projektgruppen. Die weiteren Mitglieder werden vom Hauptausschuss benannt. Der Leiter wird auf Vorschlag der Arbeitsgruppe vom Vorsitzenden des Hauptausschusses berufen.

Arbeitsgruppen 1 bis 3

Die Arbeitsgruppen 1 bis 3 koordinieren die Aufstellung, Fortschreibung und Pflege der Leistungsbereiche des STLB-Bau und steuern die Facharbeitskreise.

  • Arbeitsgruppe 1 – Hochbau
  • Arbeitsgruppe 2 – Ingenieur-, Landschafts- und Gleisbau
  • Arbeitsgruppe 3 – Technische Gebäudeausrüstung

Sie unterstützen die Facharbeitskreise bei der Aktualisierung der Leistungsbereiche. Sie geben Hinweise zu Neuerungen und koordinieren die Belange der Arbeitskreise untereinander.

Für eine Neuaufstellung eines Leistungsbereichs holt die Arbeitsgruppe die Genehmigung des Hauptausschusses GAEB ein und schlägt die Besetzung des Arbeitskreises vor.

Sie setzen sich zusammen aus den jeweiligen Leitern der Arbeitskreise. In eigener Zuständigkeit können sie weitere Mitglieder benennen, die ein erklärtes Interesse an der konstruktiven Mitarbeit zur Standardisierung von Texten für die Beschreibung von Bauleistungen haben.

Die Leiter werden auf Vorschlag der Arbeitsgruppe vom Hauptausschuss GAEB benannt.

Arbeitsgruppe 7 – Zeitverträge

Die Arbeitsgruppe 7 koordiniert die Aufstellung, Fortschreibung und Pflege der Leistungsbereiche 600 bis 699 des STLB-BauZ.

Sie erarbeitet standardisierte Texte für immer wiederkehrende Instandhaltungsleistungen für Zeitverträge. Für das Auf- und Abgebotsverfahren nach VOB/A werden im STLB-BauZ Einheitspreise vorgegeben. Die verkürzte Darstellung von Texten und die Angabe von Einheitspreisen in Tabellen ermöglicht neben der elektronischen Lösung auch die Buchform (Reihe 600).

Sie besteht aus Vertretern der öffentlichen Bauverwaltungen sowie erforderlichen Sachverständigen der Fachverbände. Diese werden in eigener Zuständigkeit benannt.
Der Leiter wird auf Vorschlag des Hauptausschusses vom BMVBS benannt.

Arbeitsgruppe 13 – Grundsatz Datenaustausch

Die Arbeitsgruppe 13 behandelt Grundsatzangelegenheiten zum GAEB Datenaustausch:

  • Sie erarbeitet normative Regelungen zum Aufbau des Leistungsverzeichnisses und zum elektronischen Austausch von strukturierten Fachinformationen zum Bauvertrag (GAEB-DA).
  • Sie berücksichtigt die Vorgaben der VOB/A und anderer Regelwerke sowie die Anforderungen aus den Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen.
  • Sie unterstützt die elektronische Vergabe von Bauaufträgen und strebt im Rahmen EU-weiter Vergaben die Normierung der Schnittstelle auf internationaler Basis an.
  • Sie erarbeitet Vorgaben für die systemtechnische Entwicklung der Textspeicher STLB-Bau, STLB-BauZ.
  • Sie erarbeitet Vorschläge für systemtechnische Lösungen zu Anforderungen, die aus anderen Gremien des GAEB und aus der Praxis herangetragen werden.
  • Sie unterstützt die Programmentwicklung der Softwarehäuser durch Vorgaben für eine Zertifizierung der Schnittstellen.
  • Sie betreibt Marktanalysen zukunftsorientierter Verfahren zur Anwenderunterstützung.

Sie setzt sich zusammen aus den Leitern der Projektgruppen. Die weitere Mitglieder werden in eigener Zuständigkeit nach Erfordernis benannt.

Sie wird über die paritätische Besetzung hinaus durch Vertreter von Hochschulen und Bausoftwarehäusern unterstützt.

Der Leiter wird auf Vorschlag der Arbeitsgruppe vom Hauptausschuss GAEB benannt.

Arbeitsgruppe 14 – Bauabrechnung

Die Arbeitsgruppe 14 erarbeitet, aktualisiert und harmonisiert Regelungen für die elektronische Bauabrechnung in Verfahrensbeschreibungen (VB):

  • REB-VB (Sammlung der Regelungen für die elektronische Bauabrechnung),
  • GAEB-VB (GAEB-Verfahrensbeschreibungen).

Sie beteiligt sich an der Einbindung der Bauabrechnung in den Objektkatalog Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA).

Der Leiter wird auf Vorschlag der Arbeitsgruppe vom Hauptausschuss GAEB benannt.

Projektgruppen

Die Arbeitsgruppen 0 und 13 haben wegen der Vielfältigkeit ihrer Aufgaben die Möglichkeit Projektgruppen einzurichten. Im Gegensatz zu den Facharbeitsgruppen und -kreisen arbeiten diese projektorientiert.

Die Leiter und Mitglieder werden in eigener Zuständigkeit der Arbeitsgruppen benannt.

Facharbeitskreise

Die Arbeitskreise erarbeiten die fachlichen Entscheidungsgrundlagen für die Arbeitsgruppen.

Die Arbeitskreise der Leistungsbereiche 000 bis 099 und der Leistungsbereiche 600 bis 699 erarbeiten und pflegen standardisierte Texte für die Beschreibung von Bauleistungen nach folgenden Gesichtspunkten:

  • normengerecht,
  • VOB-gerecht und
  • produktneutral.

Die Gestaltung der Kurztexte, die Festlegung der Deskriptoren für die Schlagwortsuche und die Zuordnung der Teilleistungen zur DIN 276 sind durch die Arbeitskreise vorzunehmen.

Die Arbeitskreis-Mitglieder beobachten ständig die bauliche Entwicklung, sammeln und werten einschlägige Normen, Regelwerke, Vorschriften und Kundenanregungen sowie die aktuelle STLB-Bau Version aus. Sie beraten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge und setzen diese um.

Zur Mitarbeit im Arbeitskreis sollen erfahrene Fachleute, die den Leistungsbereich aus eigener Ausschreibungs- oder Angebotspraxis kennen, gewonnen werden.

Dabei ist auf eine möglichst paritätische Besetzung (ausgewogenes Verhältnis seitens der öffentlichen Bauverwaltung, Planern, Ausführenden und Herstellern) zu achten.

Der Arbeitskreis wählt aus seiner Mitte einen Leiter und seinen Vertreter. Der Leiter muss von den AK-Mitgliedern alle 3 Jahre in seiner Funktion bestätigt werden.

Der Arbeitskreis kann weitere Fachleute um Mitarbeit bitten.