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Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist seit dem 01. Januar 2005 im Deutschen Vergabe
und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) eingegliedert. Die Grundlagen der Arbeit des GAEB sind in
der Satzung des DVA verankert.
Satzung des DVA
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des DVA. Die Aufgaben sind in §§ 8 - 12 der Satzung
beschrieben.
Vorstand
Die Aufgaben sind in § 14 der Satzung beschrieben. Er entscheidet über die ihm von dem HA GAEB vorgelegten
Anträge.
Hauptausschüsse
Die Aufgaben und Verfahrensweisen sind in § 16 der Satzung beschrieben.
Hauptausschuss GAEB im DVA
Er trifft grundsätzliche Entscheidungen zur Arbeit im GAEB und koordiniert die Arbeitsgruppen (AG).
Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung berufen.
Zu seinen ordentlichen Mitgliedern gehören:
- die Leiter der AG und Vertreter von:
- Ressorts des Bundes, die mit Bauangelegenheiten befasst sind,
- Spitzenorganisationen der Bauwirtschaft und -technik, z.B. HDB, ZDB, VDMA,
- öffentlichen Bauverwaltungen,
- kommunalen Spitzenverbänden.
Zu seinen außerordentlichen Mitgliedern gehören:
- Architekten- und Ingenieurverbände,
- Berufsgenossenschaften,
- DIN Deutsches Institut für Normung e.V.,
- Vertreter des Systemhauses für die datentechnische Umsetzung des STLB-Bau.
Zu Beratungen des HA können auch Sachverständige hinzugezogen werden.
Der HA ordnet die einzelnen Leistungsbereiche des STLB-Bau den von ihr nach fachlichen Gesichtspunkten
gebildeten Arbeitsgruppen zu und entscheidet über neu zu entwickelnde und nicht mehr zu pflegende
Leistungsbereiche.
Geschäftsstelle des GAEB
Die Geschäftsstelle ist im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn angesiedelt.
Der Leiter der Geschäftsstelle wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
benannt.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des HA GAEB überwachen die Ausführung der von dem HA GAEB gefassten
Beschlüsse und koordinieren die Arbeit der Gremien des Hauptausschusses.
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